Pressemitteilung zum 1. Dezember 2004
Aufruf an die Volksvertreter, in der Frage der Rechtschreibreform nur nach
ihrem Gewissen abzustimmen
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NÜRNBERG (VRS), 01.12.2004. - Der Verein für deutsche Rechtschreibung und
Sprachpflege e.V. (VRS) - www.vrs-ev.de - appelliert an den Deutschen
Bundestag, keinen Fraktionszwang in der Frage der Rechtschreibreform
auszuüben.
Aufruf an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V. (VRS) beschloß
anläßlich seiner Jahresversammlung am 28. November 2004 in Frankfurt am
Main:
Der VRS unterstützt alle Anträge auf Rücknahme der Rechtschreibreform.
Begründung:
1. Die Orthographie dient dem Lesen. Die Rechtschreibreform hat ihr Ziel
verfehlt, die Orthographie zu vereinfachen und dabei ihre Einheitlichkeit
sicherzustellen. Stattdessen ist ein Mischmasch herkömmlicher, „neuer“ und
individueller Schreibweisen entstanden, was das mühelose Lesen erschwert.
2. Auch wenn am 31. Juli 2005 die Rechtschreibreform an den Schulen
verbindlich würde, gäbe es keine einheitliche Orthographie, denn es gibt
kein Rechtschreibgesetz. Außerdem fehlt die vom Bundesverfassungsgericht für
die Verfassungsmäßigkeit vorausgesetzte Akzeptanz der Rechtschreibreform.
Deshalb würde die Spaltung in Schulschreibung, Hausorthographien der
Zeitungen und Erwachsenorthographie fortbestehen.
3. Die Rechtschreibreform steht im Widerspruch zu einer schlanken
Verwaltung. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wies die
Rechtschreibreform am 14. Mai 1997 wegen „nicht abzuschätzender Kosten“
zurück. Nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz und beispielsweise nach der
Niedersächsischen Verfassung ist die Exekutive nicht befugt, Maßnahmen mit
derart erheblichen Kostenfolgen, wie sie die Rechtschreibreform unverkennbar
mit sich bringt, zu beschließen und einzuleiten. Dieser Grundsatz gilt auch
heute noch - die Entscheidung über die Zukunft der Rechtschreibreform darf
nicht den Fachabteilungen der Kultusministerien überlassen bleiben, sondern
muß im Parlament getroffen werden. Da es sich um einen länderübergreifenden
Gegenstand handelt, der Deutschland insgesamt betrifft, liegt die Kompetenz
dazu beim Bundestag. Eine Rücknahme der Reform ist selbst zum jetzigen
Zeitpunkt immer noch kostengünstiger als eine Fortführung, wie in der
Pressemitteilung des VRS vom 27. Juli dieses Jahres näher ausgeführt wurde:
http://www.vrs-ev.de/pm260704.php
4. Das Rechtschreibchaos schadet dem Ansehen der deutschen Sprache im
Ausland und verschärft den bereits bestehenden Trend, Deutsch als
Fremdsprache von den Lehrplänen zu streichen.
www.vrs-ev.de/forum/viewtopic.php?t=154
Artikel 38 (1) GG lautet: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [...]
sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden
und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Der VRS bittet daher die Fraktionsführungen, in der Frage der
Rechtschreibung keinen Fraktionszwang auszuüben, da Initiativen bezüglich
der Rechtschreibreform seit jeher parteiübergreifend ausfielen und es sich
hier um eine Gewissensentscheidung handelt.
Elke Philburn, Pressesprecherin des VRS
Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V.
Max-Reger-Str. 99
D-90571 Schwaig bei Nürnberg
www.vrs-ev.de
pressesprecher@vrs-ev.de
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