Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V.
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Pressemitteilung zum 1. Dezember 2004

Aufruf an die Volksvertreter, in der Frage der Rechtschreibreform nur nach ihrem Gewissen abzustimmen

Abdruck honorarfrei - Beleg erbeten!

NÜRNBERG (VRS), 01.12.2004. - Der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V. (VRS) - www.vrs-ev.de - appelliert an den Deutschen Bundestag, keinen Fraktionszwang in der Frage der Rechtschreibreform auszuüben.

Aufruf an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V. (VRS) beschloß anläßlich seiner Jahresversammlung am 28. November 2004 in Frankfurt am Main:

Der VRS unterstützt alle Anträge auf Rücknahme der Rechtschreibreform.

Begründung:

1. Die Orthographie dient dem Lesen. Die Rechtschreibreform hat ihr Ziel verfehlt, die Orthographie zu vereinfachen und dabei ihre Einheitlichkeit sicherzustellen. Stattdessen ist ein Mischmasch herkömmlicher, „neuer“ und individueller Schreibweisen entstanden, was das mühelose Lesen erschwert.

2. Auch wenn am 31. Juli 2005 die Rechtschreibreform an den Schulen verbindlich würde, gäbe es keine einheitliche Orthographie, denn es gibt kein Rechtschreibgesetz. Außerdem fehlt die vom Bundesverfassungsgericht für die Verfassungsmäßigkeit vorausgesetzte Akzeptanz der Rechtschreibreform. Deshalb würde die Spaltung in Schulschreibung, Hausorthographien der Zeitungen und Erwachsenorthographie fortbestehen.

3. Die Rechtschreibreform steht im Widerspruch zu einer schlanken Verwaltung. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wies die Rechtschreibreform am 14. Mai 1997 wegen „nicht abzuschätzender Kosten“ zurück. Nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz und beispielsweise nach der Niedersächsischen Verfassung ist die Exekutive nicht befugt, Maßnahmen mit derart erheblichen Kostenfolgen, wie sie die Rechtschreibreform unverkennbar mit sich bringt, zu beschließen und einzuleiten. Dieser Grundsatz gilt auch heute noch - die Entscheidung über die Zukunft der Rechtschreibreform darf nicht den Fachabteilungen der Kultusministerien überlassen bleiben, sondern muß im Parlament getroffen werden. Da es sich um einen länderübergreifenden Gegenstand handelt, der Deutschland insgesamt betrifft, liegt die Kompetenz dazu beim Bundestag. Eine Rücknahme der Reform ist selbst zum jetzigen Zeitpunkt immer noch kostengünstiger als eine Fortführung, wie in der Pressemitteilung des VRS vom 27. Juli dieses Jahres näher ausgeführt wurde:

http://www.vrs-ev.de/pm260704.php

4. Das Rechtschreibchaos schadet dem Ansehen der deutschen Sprache im Ausland und verschärft den bereits bestehenden Trend, Deutsch als Fremdsprache von den Lehrplänen zu streichen.

www.vrs-ev.de/forum/viewtopic.php?t=154

Artikel 38 (1) GG lautet: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [...] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Der VRS bittet daher die Fraktionsführungen, in der Frage der Rechtschreibung keinen Fraktionszwang auszuüben, da Initiativen bezüglich der Rechtschreibreform seit jeher parteiübergreifend ausfielen und es sich hier um eine Gewissensentscheidung handelt.

Elke Philburn, Pressesprecherin des VRS
Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e.V.
Max-Reger-Str. 99
D-90571 Schwaig bei Nürnberg
www.vrs-ev.de
pressesprecher@vrs-ev.de

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Letzte Änderung am 1. Dezember 2004